Gesetzliche Voraussetzungen zur Teilnahme an der Theorieprüfung

~   in Anlehnung an den Gesetzestext   ~

§ 4

§ 4

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung regelt die Qualität der Ausbildung

Hierfür setzt der Gesetzgeber im Rahmen der Ausbildung das selbstständige Lernen durch die Fahrschüler voraus.

Für den theoretischen Unterricht muss jede Fahrschule einen Ausbildungsplan erstellen und sich dabei inhaltlich am gesetzlichen Rahmenplan ausrichten. Unser Ausbildungsplan kann in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Die Lehrinhalte werden von unserem Fahrlehrer unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Unterrichtsmedien methodisch vielfältig vermittelt.

Der Gesetzgeber verlangt im theoretischen Unterricht die physische Anwesenheit der Fahrschüler und die Aufteilung in einen allgemeinen sowie in klassenspezifische Teile.

Zur Ergebnissicherung sollen Lernkontrollen eingesetzt werden. Zum Beispiel ist das Ausfüllen von Testbögen nach Art der Prüfungsbögen mithilfe digitaler Medien grundsätzlich zulässig. Diese Testbögen dürfen allerdings nicht Gegenstand des theoretischen Mindestunterrichts sein. Für das Vertiefen des Lernstoffs und zum Üben von zu Hause aus sind elektronische Lernhilfen, also z.B. die Fahrschul-App, aber eine äußerst wirkungsvolle Hilfe und werden von uns auch gern empfohlen.

§ 6

§ 6

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung bestimmt die Zugangsvoraussetzungen zur Theorieprüfung

Der Fahrschüler darf die theoretische Ausbildung erst dann mit der Theorieprüfung abschließen, wenn er den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele erreicht wurden.

Quelle: Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 498) geändert worden ist

Erfüllst Du diese Voraussetzungen? Dann kannst Du Deine Teilnahme an der Theorieprüfung beantragen:

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Ich beauftrage Herrn Alexander Schulze, Inhaber der Fahrschule "Fahrschulze Leipzig",  Delitzscher Straße 3304129 Leipzigmeine persönlichen Daten an die DEKRA Automobil GmbH, Torgauer Str. 235, 04347 Leipzig zu übermitteln und mich zur theoretischen Prüfung anzumelden. 


Die damit verbundenen Kosten in Höhe von 93,99 Euro werden mir von der Fahrschule  "Fahrschulze Leipzig" in Rechnung gestellt, beinhalten die Prüfungsgebühr der DEKRA und die Mehrwertsteuer und müssen vor der Terminvereinbarung vollständig bezahlt werden. Nach Eingang meiner Zahlung erhalte ich weitere wichtige Details sowie Informationen zum Ort und Termin meiner Prüfung.   *